Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Psychiatrie und Suchthilfe

Kinderschutzfachkraft

Die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft ist für sämtliche pädagogischen Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen geeignet. Die Schulung beinhaltet fünf Qualifizierungsmodule und ein eintägiges Kolloquium, das der Analyse eines Falls aus der Praxis dient. Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden einmal die Rolle des Beraters einnehmen und einen Beratungsprozess durchspielen. Ab dem zweiten Modul führen unsere erfahrenen Trainer:innen immer wieder praxisnahe Fachberatungen mit Ihnen durch.

Die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft ist für sämtliche pädagogischen Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen geeignet. Die Schulung beinhaltet fünf Qualifizierungsmodule und ein eintägiges Kolloquium, das der Analyse eines Falls aus der Praxis dient. Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden einmal die Rolle des Beraters einnehmen und einen Beratungsprozess durchspielen. Ab dem zweiten Modul führen unsere erfahrenen Trainer:innen immer wieder praxisnahe Fachberatungen mit Ihnen durch.

Auf Anfrage prüfen wir gerne eine Anerkennung von Qualifizierungsmaßnahmen und Modulen

TRAINER:INNEN

Dr. Antje Jaspert
Kurt Thünemann
Ingo Rosenthal

TERMINE

Termine

Thema

Trainer

25.05.2023

M1 Juristischer Teil  

Dr. Antje Jaspert

08.06.2023

M2 Sozialpädagogik

Ingo Rosenthal

24.08.2023

M3 Sucht & Kinder psychisch kranker Eltern

Kurt Thünemann

20.09.2023

M4 Trennung und Scheidung

Ingo Rosenthal

04.10.2023

M5 Gesprächsführung

Ingo Rosenthal

02.11,2023

M6 Kolloqium

Kurt Thünemann

 

Immer wieder kommt es zu Fällen von Kindeswohlgefährdung nach dem SGB 8 und eine Risikoeinschätzung ist zum Wohl des Kindes unumgänglich. Insoweit erfahrene Fachkräfte beziehungsweise Kinderschutzfachkräfte beraten und unterstützen Pädagog:innen und Leitungen bei der Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte, der Gefährdungseinschätzung. Ihre Hauptaufgabe ist also die kollegiale Beratung und Fallbearbeitung.

Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft liefert das SGB 8, insbesondere § 8a SGB (Schutzauftrag), sowie § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Nach § 8b Abs. 1 SGB VIII sind ein vermutetes Gefährdungsrisiko beziehungsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit dies den Schutz dieses Kindes nicht beeinträchtigt, sind in diese Einschätzung im Rahmen von Elterngesprächen auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind selbst einzubeziehen.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit stützt sich die Kinderschutzfachkraft auf die Informationen und Sozialdaten, die von den jeweiligen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die Fallverantwortung der Risikoabschätzung liegt also weiterhin bei den Einrichtungen.

Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind sowohl die öffentlichen als auch die freien Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen. Dabei sind die jeweiligen Einrichtungen zur Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtet.

Die Qualifizierungsbausteine zum Kinderschutz richten sich an alle Fachkräfte, die an der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII beteiligt sind. Dazu zählen Fachkräfte, die in Kitas und Schulen, in Psychiatrien und Suchthilfe-Einrichtungen sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Zur Zielgruppe gehören außerdem Sozialpädagog:innen, die beispielsweise in Beratungsstellen arbeiten, Angehörige von Heilberufen oder im Gesundheitsamt sowie in der Sozialen Arbeit tätige Personen.

Voraussetzung

Kinderschutzfachkraft insoweit erfahrende Fachkraft im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII
✔ Alle Pädagogischen Mitarbeiter
✔ Analyse eines Praxisfalles im Rahmen eines eintägigen Kolloquiums
✔ Pädagogische oder psychologische Fachkräfte oder Erzieher mit Zusatzausbildung oder in Leitungsfunktion
✔ Mehrjährige Berufserfahrung in praktischer Arbeit mit Kinderschutzfällen
✔ Nachweis der Teilnahme an der Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft
  Die Qualifizierung zur insoweit erfahrenen Fachkraft beinhaltet:
✔ intensives Fallverstehen
✔ die Netzwerkarbeit
✔ die Konflikt-, Lösungsstrategien in Dissens-Situationen
✔ Moderation
✔ Beratung
✔ Klärung und Gesprächstechniken
✔ Durchführung von Einschätzungen der gewichteten Anhaltspunkte für Kinderschutz
Die Teilnahme an bisher durchgeführten Modulen durch die win2win-gGmbH kann auf die Anfrage anerkannt werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Kinderschutzfachkraft Ausbildung voraus.

✔ Kindeswohl – Was heißt das in Recht und Praxis?
✔ Standards zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
✔ Erarbeitung von Handlungsstrategien und Verfahrenswegen
✔ Sozialdatenschutz und Informationsbeschaffungsrecht
✔ Vereinbarungen mit freien Trägern
✔ Bearbeitung Ihrer Fälle von der Praxis für die Praxis
✔ Wann dürfen, können oder müssen Mitarbeiter von Jugendämtern handeln?
✔ Welche Rolle spielen Eltern und Kinder?
✔ Anträge beim Familiengericht
✔ Schutzauftrag und strafrechtliche Verantwortung
✔ Änderungen durch das neue FamFG

✔ Suchterkrankung als Krankheit, Risiko und Chance
✔ Substitution bei Schwangerschaft – Warum?
✔ Welche Möglichkeiten hat die psychosoziale Beratung (PSB)?
✔ Wie gestalte ich die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (Arzt, PSB, Jugendamt)?
✔ Einschätzung und Umgang mit Beikonsum
✔ Erkennen von Misshandlungen bei Kindern

✔ Auswirkungen elterlicher Trennung auf die Entwicklung des Kindes
✔ Strittige Trennung/Scheidung und strittiger Umgang als direkte Beeinträchtigung des Kindeswohls
✔ Schutz- und Risikofaktoren von Kindern von hoch strittigen Eltern
✔ Beratungsarbeit bei hoch strittigen Elternkonflikten

✔ Störungssbilder psychiatrischer Erkrankungen
✔ Grenzen eigener Handlungskompetenz
✔ Verhaltensempfehlungen
✔ Checklisten
✔ Dokumentationshilfen

✔ Einzelfallbesprechung
✔ Beratungsübungen
✔ Rollenklärung
✔ Abschlusspräsentation

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