Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Psychiatrie und Suchthilfe
Kinderschutzfachkraft
Die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft ist für sämtliche pädagogischen Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen geeignet. Die Schulung beinhaltet fünf Qualifizierungsmodule und ein eintägiges Kolloquium, das der Analyse eines Falls aus der Praxis dient. Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden einmal die Rolle des Beraters einnehmen und einen Beratungsprozess durchspielen. Ab dem zweiten Modul führen unsere erfahrenen Trainer:innen immer wieder praxisnahe Fachberatungen mit Ihnen durch.
Die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft ist für sämtliche pädagogischen Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen geeignet. Die Schulung beinhaltet fünf Qualifizierungsmodule und ein eintägiges Kolloquium, das der Analyse eines Falls aus der Praxis dient. Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden einmal die Rolle des Beraters einnehmen und einen Beratungsprozess durchspielen. Ab dem zweiten Modul führen unsere erfahrenen Trainer:innen immer wieder praxisnahe Fachberatungen mit Ihnen durch.
Auf Anfrage prüfen wir gerne eine Anerkennung von Qualifizierungsmaßnahmen und Modulen
TRAINER:INNEN
Dr. Antje Jaspert
Kurt Thünemann
Ingo Rosenthal
TERMINE
Termine | Thema | Trainer |
25.05.2023 | M1 Juristischer Teil | Dr. Antje Jaspert |
08.06.2023 | M2 Sozialpädagogik | Ingo Rosenthal |
24.08.2023 | M3 Sucht & Kinder psychisch kranker Eltern | Kurt Thünemann |
20.09.2023 | M4 Trennung und Scheidung | Ingo Rosenthal |
04.10.2023 | M5 Gesprächsführung | Ingo Rosenthal |
02.11,2023 | M6 Kolloqium | Kurt Thünemann |
Immer wieder kommt es zu Fällen von Kindeswohlgefährdung nach dem SGB 8 und eine Risikoeinschätzung ist zum Wohl des Kindes unumgänglich. Insoweit erfahrene Fachkräfte beziehungsweise Kinderschutzfachkräfte beraten und unterstützen Pädagog:innen und Leitungen bei der Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte, der Gefährdungseinschätzung. Ihre Hauptaufgabe ist also die kollegiale Beratung und Fallbearbeitung.
Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft liefert das SGB 8, insbesondere § 8a SGB (Schutzauftrag), sowie § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Nach § 8b Abs. 1 SGB VIII sind ein vermutetes Gefährdungsrisiko beziehungsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit dies den Schutz dieses Kindes nicht beeinträchtigt, sind in diese Einschätzung im Rahmen von Elterngesprächen auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind selbst einzubeziehen.
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit stützt sich die Kinderschutzfachkraft auf die Informationen und Sozialdaten, die von den jeweiligen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die Fallverantwortung der Risikoabschätzung liegt also weiterhin bei den Einrichtungen.
Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind sowohl die öffentlichen als auch die freien Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen. Dabei sind die jeweiligen Einrichtungen zur Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtet.
Die Qualifizierungsbausteine zum Kinderschutz richten sich an alle Fachkräfte, die an der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII beteiligt sind. Dazu zählen Fachkräfte, die in Kitas und Schulen, in Psychiatrien und Suchthilfe-Einrichtungen sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Zur Zielgruppe gehören außerdem Sozialpädagog:innen, die beispielsweise in Beratungsstellen arbeiten, Angehörige von Heilberufen oder im Gesundheitsamt sowie in der Sozialen Arbeit tätige Personen.
Voraussetzung
Kinderschutzfachkraft | insoweit erfahrende Fachkraft im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII |
---|---|
Die Qualifizierung zur insoweit erfahrenen Fachkraft beinhaltet: |
|
Die Teilnahme an bisher durchgeführten Modulen durch die win2win-gGmbH kann auf die Anfrage anerkannt werden. | Die Qualifizierungsmaßnahmen zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Kinderschutzfachkraft Ausbildung voraus. |
Kindeswohl – Was heißt das in Recht und Praxis?
Standards zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
Erarbeitung von Handlungsstrategien und Verfahrenswegen
Sozialdatenschutz und Informationsbeschaffungsrecht
Vereinbarungen mit freien Trägern
Bearbeitung Ihrer Fälle von der Praxis für die Praxis
Wann dürfen, können oder müssen Mitarbeiter von Jugendämtern handeln?
Welche Rolle spielen Eltern und Kinder?
Anträge beim Familiengericht
Schutzauftrag und strafrechtliche Verantwortung
Änderungen durch das neue FamFG
Sozialpädagogische Einschätzung
Suchterkrankung als Krankheit, Risiko und Chance
Substitution bei Schwangerschaft – Warum?
Welche Möglichkeiten hat die psychosoziale Beratung (PSB)?
Wie gestalte ich die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (Arzt, PSB, Jugendamt)?
Einschätzung und Umgang mit Beikonsum
Erkennen von Misshandlungen bei Kindern
Auswirkungen elterlicher Trennung auf die Entwicklung des Kindes
Strittige Trennung/Scheidung und strittiger Umgang als direkte Beeinträchtigung des Kindeswohls
Schutz- und Risikofaktoren von Kindern von hoch strittigen Eltern
Beratungsarbeit bei hoch strittigen Elternkonflikten
Störungssbilder psychiatrischer Erkrankungen
Grenzen eigener Handlungskompetenz
Verhaltensempfehlungen
Checklisten
Dokumentationshilfen
Einzelfallbesprechung
Beratungsübungen
Rollenklärung
Abschlusspräsentation
