Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Psychiatrie und Suchthilfe

Insoweit erfahrene Fachkraft

Eine Anfrage stellen können pädagogische und psychologische Fachkräfte sowie Erzieher*innen in Leitungsfunktion oder mit Zusatzausbildung. Voraussetzung ist eine vorliegende mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Kinderschutzfällen. Außerdem müssen die Anfragenden die Teilnahme an der Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft nachweisen können.

Ziel der Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft ist es, Fälle intensiv zu durchdringen und zu verstehen. Konflikt- und Lösungsstrategien für die Fallarbeit werden entwickelt. Gesprächsführung, -moderation und Beratungen werden durchgeführt. Weitere wichtige Themen, denen Sie sich in der Weiterbildung widmen, sind die Netzwerkarbeit, spezielle Gesprächstechniken sowie die schrittweise Durchführung von Einschätzungen der gewichteten Anhaltspunkte für den Kinderschutz.

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